VITA domus – Buckow

Eine Einrichtung des VITA Unternehmensverbundes

So viel Selbstständigkeit wie möglich und so viel Hilfe wie nötig!

Über VITA domus – Buckow

VITA domus – Buckow ist eine Einrichtung der VITA domus Soziale Dienste gGmbH. Die Einrichtung liegt im Berliner Bezirk Neukölln und ist eine nicht vertragsgebundene Wohnungslosenunterkunft mit einem psychosozialen und sozialtherapeutischen Betreuungs- und Beratungsangebot für erwachsene Menschen mit psychischen Auffälligkeiten.

In erster Linie sorgen wir dafür, dass in Wohnungsnot geratene Menschen mit einer psychischen Auffälligkeit vorübergehend ein angemessener Wohnraum (möblierte Einzelapartments mit Küchenzeile und Dusche/WC) zur Verfügung gestellt wird. Es stehen insgesamt 32 Einzelwohnungen zur Verfügung, die über Tagessatz / ASOG (Soziale Wohnhilfe) finanziert werden. Ein großer Gemeinschaftsraum dient zusätzlich der Förderung der sozialen Kontakte.

In enger Zusammenarbeit mit der VITA e.V. Eingliederungshilfe, VITA domus – AWH, VITA care und anderen Kooperationspartner aus der Berliner psychosozialen Landschaft (z.B. psychiatrische Kliniken, sozialpsychiatrische Dienste u.a.) unterstützen wir durch geschultes Fachpersonal tagsüber, nachts und am Wochenende unsere BewohnerInnen bei Fragen zur Alltagsbewältigung und in Lebensbereichen wie psychische Gesundheit, Teilhabemöglichkeiten, Existenzsicherung, Stärkung eigener Ressourcen und vor allem hinsichtlich der Überwindung der akuten Wohnungsnot und Neuorientierung.

Dieses Angebot richtet sich speziell an Menschen, die aufgrund ihrer andauernden und auffälligen psychischen Erkrankung bereits einen oder mehrere Aufenthalte in einer psychiatrischen Einrichtung erlebt haben, die noch nicht oder nicht mehr in ihre Wohnung zurückkehren können und nun auf zielgerichtete, niedrigschwellige Unterstützung angewiesen sind. Die Bereitschaft zum Leben in einer Gemeinschaft sowie ein Mindestmaß an Gruppenfähigkeit sollte vorhanden sein.

Eine Aufnahme für Menschen mit einer vorrangigen Pflegebedürftigkeit, akuter Fremd- und Eigengefährdung sowie einer deutlichen Suchterkrankung ist nicht vorgesehen. Durch insg. 3 rollstuhlgerechte Einzelwohnungen ist eine Gehbehinderung kein Ausschlussgrund.