Der „Verein für Integrative Therapeutische Angebote“ VITA e.V. Berlin wurde 1988 auf Initiative von Dr. John N. Weatherly, Therapeutischer Mitarbeiter der Abteilung für Sozialpsychiatrie an der Freien Universität Berlin, gegründet.
In den Überzeugungen und Bemühungen der Antipsychiatrischen Bewegung nach der Erstellung der Enquete 1976 liegt der Ursprungskeim des VITA e.V. Berlin als freier sozialer Träger.
Dr. Weatherly arbeitete bereits seit 1977 an der Universität Heidelberg – Mannheim als Therapeutischer Mitarbeiter des neugegründeten Zentralinstitutes für Seelische Gesundheit (ZI) (mental health center for europe). Dort initiierte und gründete er bereits außerklinische Versorgungsaktivitäten.
Die erklärte Absicht, psychisch erkrankte Menschen möglichst nicht länger als unbedingt nötig im stationären klinischen Umfeld medizinisch und therapeutisch zu versorgen, sondern im eigenen Wohnraum oder unter wohnraumähnlichen Bedingungen, wurde zum Antrieb der Bemühungen, ein breites, mit differenzierten Angeboten bestücktes Antipsychiatrisches Versorgungsnetz über mehrere Berliner Bezirke zu entwickeln und aufzubauen.
1977 und in den folgenden Jahren, gab es große Defizite an ambulanten Versorgungsmodellen im Bereich der Psychiatrie. Nach wie vor stand die stationäre klinische Versorgung im Mittelpunkt. In der Praxis bedeutete dies: die Unterbringung und überwiegend nur medikamentöse Versorgung in einer von Nerven- und Chefärzten gesteuerten psychiatrischen und therapeutischen klinischen Versorgungswelt.
Wer mit einer psychiatrischen Diagnose in eine Klinik eingewiesen wurde, lief Gefahr dort in einem Zimmer dauerhaft mit Hotelleistung und medikamentöser Versorgung lange Zeit verbringen zu müssen. Wer keine fordernden Angehörigen oder einen der wenigen engagierten niedergelassenen Nervenärzte hatte, verbrachte Jahre in diesem Setting; bevormundet und konfrontiert mit einer gnadenlosen psychiatrischen Welt – ohne jedwede Privatsphäre und in einer gewissen Aussichtslosigkeit.
Deshalb entstand in der Antipsychiatrischen Bewegung 1970 der Gedanke „Anwälte der Patienten“ zu sein und die psychiatrischen Mauern nieder zu reißen. Konkret wurden diese Pläne 1990 in Berlin. Hier startete die Enthospitalisierungwelle um diese „armen“ Menschen aus ihrer Situation möglichst dauerhaft zu befreien.
Innerhalb kürzester Frist wurden so tausend oder mehr Menschen in Berlin in andere, adäquatere Betreuungsangebote mit Teilhabe– und Verselbstständigungsangebote umgesetzt. Es bestand die dringliche Notwendigkeit hierfür zeitgemäße und nicht menschenverachtende Versorgungsmodelle zu entwickeln und entsprechend für den Praxiseinsatz vorzubereiten. Die erklärte Maxime dabei war und ist stets: „Ambulant vor Stationär“.
Ebenso dringlich bestand die Notwendigkeit, ausreichend geeigneten und bezahlbaren Wohnraum für die aus den Kliniken zu entlassenden Menschen zu besorgen, um sie adäquat und umfassend psychosozial versorgen zu können.
Hierzu gab es in der Berliner Antipsychiatrie Szene sehr unterschiedliche Meinungen bis hin zur Beschimpfung von VITA e.V. Berlin als Baulöwen. Schon in der ersten Satzung des Vereins war die Beschaffung und Vermietung von Wohnraum an psychisch kranke Menschen und andere Gruppen mit Bedarf festgehalten. Der Großteil der freien Träger war der Meinung, Wohnraumorganisation sei ausschließlich Aufgabe des Berliner Senats oder der einzelnen Bezirksämter.
Zu dem erklärten Anliegen der Gründungsmitglieder des VITA e.V. Berlin gehörte auch die Etablierung von gemeindepsychiatrischen Verbundsystemen und Netzwerken in den einzelnen Berliner Bezirken (Psychiatrische und Gerontopsychiatrische Verbünde wie z. B. in Charlottenburg und anderen Bezirken werden durch VITA e.V. Berlin seit 1996 initiiert und umgesetzt). Zwischenzeitlich gehören diese Verbundsysteme zum Standard der psychiatrischen, gemeindenahen Versorgung.
Gerontopsychiatrische und Geriatrische Tagespflegestätten, bezugstherapeutisch betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften und arbeitstherapeutische Beschäftigungsangebote waren noch nicht breiter etabliert.
Hierzu wurden erste Konzepte entwickelt und anschließend in Modell– und Pilotprojekten erprobt. Die Vernetzung von vorhandenen und neu zu schaffenden ambulanten Versorgungsstrukturen sowie die Kooperation von unterschiedlichen Leistungserbringern sind elementare Bestandteile des Systems zur Pflichtversorgung von psychiatrisch erkrankten Menschen.
Grundlegenden Einfluss auf die Entwicklung der Konzepte haben die individuellen Bedürfnisse der Klient*Innen, die gesellschaftlichen Anforderungen sowie die Entwicklung neuer medizinischer Standards genommen. In Hinblick auf die Langzeitverläufe von psychiatrischen Erkrankungen wurden diese Faktoren in Versorgungsmodelle integriert, welche sowohl unter ökonomischen als auch unter qualitativen Gesichtspunkten neue Maßstäbe setzten.